Fluraufsicht
Der Bannwart (ehemals Flurpolizei) regelt folgende Punkte
•Rundgänge im Bann
◦Kontrolle Einhaltung Reitverbote
◦Kontrolle Abfalldeponien
◦Kontrolle wilde Feuerstellen (info)
◦Kontrolle Fahrbewilligungen
•Kontrolle der Einhaltung kommunaler und kantonaler Vorschriften
◦Hundereglement
◦Polizeireglement
◦Zonenreglement Landschaft
•Führen von klärenden Gesprächen bei Übertretungen
•evtl. Meldung resp. Verzeigung an den Gemeinderat
•Öffentlichkeitsarbeit
Der Bannwart ist berechtigt Personalien abzufragen und Ordnungsbussen auszusprechen! |